- zu Gunsten
- 1zu|guns|ten [ts̮u'gʊnstn̩] <Präp. mit Gen.>, zu Gunsten:
für jmdn. oder etwas; zum Vorteil oder Nutzen von jmdm. oder etwas:sie verzichtete zugunsten ihrer Tochter; die Villa zugunsten einer Eigentumswohnung aufgeben; <seltener auch nachgestellt mit Dativ> ihr zugunsten verzichtete er auf die Eintrittskarte.2zu|guns|ten [ts̮u'gʊnstn̩] <Adverb>, zu Gunsten:in der Wendung zugunsten von …: zum Vorteil, Nutzen von jmdm.:zugunsten von Frau Müller hat sie nicht kandidiert; eine Organisation, die weltweit zugunsten von Flüchtlingen tätig ist.
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zu|gụns|ten auch: zu Gụns|ten 〈Präp. m. Gen.〉 für jmdn. od. etwas, zu seinen, ihren Gunsten ● er hat sich \zu Gunsten des Kunden verrechnet; eine Tombola \zu Gunsten des Müttergenesungswerkes* * *
1zu|gụns|ten , zu Gụns|ten <Präp. mit Gen., seltener auch nachgestellt mit Dativ> [zu ↑ Gunst]:eine Sammlung zugunsten/zu Gunsten der Erdbebenopfer;mir zugunsten/zu Gunsten verzichtete er auf die Eintrittskarte.
Universal-Lexikon. 2012.